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Kann man Dyskalkulie behandeln?

Eine Rechenstörung ist nicht heilbar. Durch eine frühzeitige Diagnose und geeignete Fördermaßnahmen können aber große Fortschritte im Bereich der Rechenfertigkeiten erzielt werden, um dem Kind / Jugendlichen einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen und sein Leben mit der Dyskalkulie zu erleichtern.

Hilfe und Entlastung bei Dyskalkulie

Eine frühzeitige Diagnose sowie schulische und außerschulische Unterstützung sind bei einer Dyskalkulie wichtige Grundlagen für eine begabungsgerechte Schul- und Ausbildungslaufbahn. Denn Lernfortschritte sind ohne eine gezielte Förderung, wenn überhaupt, nur sehr schwer möglich. Eine Rechenstörung nimmt ohne Lerntherapie und intensive Unterstützung auch über das Kindesalter hinaus nicht von selbst ab.

Geeignete Therapien und Förderansätze

Mathematische Fertigkeiten bauen jeweils direkt aufeinander auf. Möglichst frühzeitige erste Fortschritte erleichtern die weitere Lernentwicklung maßgeblich. Eine geeignete und gezielte Lerntherapie mit psychotherapeutischem Anteil kann zudem die seelische Belastung der Kinder und Jugendlichen mit Rechenstörung verringern und eine ausgeprägte Matheangst abbauen oder verhindern.

Für die Förderung bei Dyskalkulie definiert die S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung“  Empfehlungen. So sollen in der Dyskalkulietherapie wissenschaftlich entwickelte Programme bzw. deren Bausteine zum Einsatz kommen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist und die an den in der Diagnostik erkannten Problemschwerpunkten im mathematischen Bereich ansetzen. Die jeweiligen Inhalte beziehen sich auf mathematische Teilbereiche, wie etwa dem Verständnis von Mengenrelationen, den relationalen Zahlenbegriff, dem basisnumerischen Wissen, dem Aufbau des mentalen Zahlenstrahls, dem Verständnis von Rechenoperationen (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division) und schließlich der Automatisierung von Faktenwissen.  

Weitere Informationen zu außerschulischen & schulischen Förderprogrammen finden Sie auch auf der Website des BVL.

Was zeichnet eine gute Dyskalkulie-Therapie aus?

  • Lerntherapie mit pädagogisch-psychologischer Förderung - Dyskalkulietherapie ist keine Nachhilfe.
  • Basis der Therapieplanung ist eine ausführliche, wissenschaftlich fundierte Förderdiagnostik. Die Befunde sind mit den Eltern zu besprechen. Ausschlaggebend für die konkrete Vorgehensweise sind die individuellen Lernvoraussetzungen, Bedürfnisse, Schwierigkeiten und Stärken des Kindes, Jugendlichenoder Erwachsenen.
  • gezieltes, individuelles Rechentraining, das sich, vor allem bei fehlenden Basiskompetenzen, auf ein entsprechendes Grundlagentraining konzentriert: Förderung des mathematischen Verständnisses, stärkenorientierte Lernstrategien und Arbeitstechniken
  • Einsatz von wissenschaftlich entwickelten Programmen (bzw. Bausteinen von solchen Programmen) mit nachgewiesener Wirksamkeit, entsprechend den Empfehlungen der medizinischen Leitlinie
  • Berücksichtigung des individuellen Lernstandes sowie deutliches Setzen des Schwerpunktes auf den Übergang zwischen erreichten und nicht mehr erreichten Lernschritten.
  • der Dyskalkulietherapeut sollte den Kontakt zur Schule suchen.
  • psychotherapeutische Arbeit im Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten des Kindes: Abbau der Matheangst, emotionale Entlastung und Stärkung der Motivation
  • individuelle Förderung, möglichst in Einzelsitzungen (mindestens 45 Minuten)

ACHTEN SIE AUF DIE QUALIFIZIERUNG DES THERAPEUTEN

Bis heute wurde kein anerkanntes Berufsbild für Lerntherapeuten festgelegt. Daher gibt es auch viele Therapeuten ohne angemessene Qualifikation.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) hat einen zertifizierten Ausbildungsstandard für "Dyskalkulietherapeuten nach BVL“ erarbeitet, der die qualifizierte Aus- und Weiterbildung dieser Therapeuten sicherstellt.

Hier finden Sie alle zertifizierten "Dyskalkulie-Therapeuten nach BVL" in Bayern. Diese verfügen in der Regel über ein pädagogisches/psychologisches Studium sowie aufbauend eine mehrjährige Weiterbildung. Das BVL-Zertifikat ist an die Person des/der Therapeuten gebunden und gilt nicht für die gesamte Praxis.

Weitere Informationen über den BVL-Standard für Therapeuten finden Sie auf der Webseite unseres Bundesverbandes.