Legasthenie und Dyskalkulie
in der Schule
Schulische Förderung & Nachteilsausgleich
Wir vom LVL Bayern machen uns stark für Kinder und Jugendliche mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie. In deren Interesse treten wir ein für eine qualifizierte schulische Förderung sowie für individuellen Nachteilsausgleich und Notenschutz. Dies ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit und damit auch Basis unserer Kontakte zum Kultusministerium, den Schulämtern sowie dem intensiven Austausch mit Beratungs- und Förderlehrkräften, Schulpsychologen und Schulleitern.
Es ist Aufgabe der Schulen, Lernprozesse zu beobachten und im Fall von Lernschwierigkeiten den individuellen Förderbedarf von Schülern frühzeitig zu erkennen, festzustellen und entsprechende Förderung anzubieten. Die gewählten Fördermaßnahmen sollten dabei die Lernausgangslage des Kindes berücksichtigen, das heißt, sie müssen auf den spezifischen Schwierigkeiten der Kinder aufbauen. Können auch dadurch aufgrund von gravierenden Schwierigkeiten im Lesen/Schreiben/Rechnen die Leistungsrückstände nicht aufgeholt werden, sollte eine außerschulische individuelle Lerntherapie eingeleitet werden.
Die optimale Unterstützung erhalten
Maßnahmen der individuellen Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz sind in der Bayer. Schulordnung (BaySchO) geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „schulrechtliche Regelungen“. Es gilt, diese ministeriellen Vorgaben für Schüler mit Legasthenie weitest möglich auszuschöpfen. Wir begleiten und unterstützen Sie als Eltern und Lehrkräfte, bestmögliche Rahmenbedingungen für Ihr Kind/ Ihre Schüler zu erreichen.
Darüber hinaus setzen wir uns gegenüber der Politik dafür ein, dass künftig auch Schüler mit Dyskalkulie einen Nachteilsausgleich erhalten.
Unsere Mitglieder erhalten individuelle Beratung durch unsere kompetenten Ansprechpartner.
In der Rubrik schulische Förderung haben wir für Sie Best-Practice-Beispiele schulischer Förderung zusammengestellt.